Meldung – 15.12.2020
Pressemitteilung Landesregierung vom 14.12.2020
Kitas bieten Notbetreuung an. Für die Tage von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.