Mein Kind anmelden

Die Anmeldung eines Kita- und Hortplatzes

Im Eigenbetrieb Kindertagesstätten ist eine Anmeldung ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes möglich.

Sie haben folgende zwei Möglichkeiten:

1. Online-Anmeldung

Melden Sie ihr Kind online über das Elternportal der Stadt Halle (Saale) an. Bitte folgen Sie dem Link und klicken dann auf „Anmeldung“. Es öffnet sich ein Formular und sie können darin Ihre Anmeldedaten eingeben.

Hinweis zur Einrichtungsauswahl (Punkt 5 im Formular): In diesem Feld finden Sie das gesamte Angebot an Kindertagesstätten und Horten der Stadt Halle, also auch die der freien Träger. Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung, welche dieser Einrichtungen zum Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle gehören. Eine Liste aller unserer Kitas und Horte mit den dazugehörigen Konzepten und Adressen finden Sie hier.

Online-Anmeldung

2. Postalische Anmeldung

Drucken Sie sich das Anmeldeformular aus (pdf-Datei) und senden es mit der Post an:

Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale)
Ernst-Haeckel-Weg 10a
06122 Halle (Saale)

Die Anmeldung ist nur einmal erforderlich. Im Nachgang können selbstverständlich Wünsche ergänzt und das Aufnahmedatum angepasst werden. Bei Zuzügen nach Halle (Saale) muss die aktuelle Adresse auf der Anmeldung vermerkt werden.

Der Abschluss eines Betreuungsvertrages

Bei dem Abschluss eines Betreuungsvertrages müssen entweder beide Sorgeberechtigten anwesend sein oder ein Sorgeberechtigter mit einer Vollmacht. Außerdem wird die Kündigungsbestätigung des vorherigen Trägers benötigt, sofern im Vorfeld bereits ein anderes Vertragsverhältnis eingegangen wurde.

 

Mehr Informationen zur Anmeldung und Platzvergabe finden Sie im Bereich des Teams Belegungsmanagement.

Team Belegungsmanagement und Anmeldung
Ernst-Haeckel-Weg 10a
06122 Halle (Saale)
E-Mail: kita-anmeldung@halle.de

Frau Dohndorf
Telefon: (0345) 221 22 34

Frau Gusche
Telefon: (0345) 221 22 47

Fragen vor der Anmeldung eines Kitaplatzes

Kann ich mir Einrichtungen vor Anmeldung vor Ort anschauen?

Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Bitte rufen Sie in der Einrichtung an und vereinbaren einen Termin. Die Leiterin führt Sie gern durch die Einrichtung und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung.

Welche pädagogischen Konzepte kann ich in den Kitas und Horten des Eigenbetriebs finden?

In den 49 Kindertagesstätten und 5 Horten ist die grundlegende pädagogische Arbeit am Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und der Trägerphilosophie des Eigenbetriebes ausgerichtet.
Jede Einrichtung hat aber den individuellen Freiraum ihre konzeptionellen Schwerpunkte und Ansätze entsprechend der Bedingungen und Bedarfe zu gestalten, so finden die Erkenntnisse z.B. der Montessorie-, Reggio- und Fröbelpädagogik im Kita-Alltag Anwendung. Im Eigenbetrieb arbeiten Kitas mit folgenden Zertifizierungen:  Kneipp Kita,  Kita nach Situationsansatz (Kompetenzzentrum), Umwelt-Kita und ein Kind-Eltern-Zentrum ist im entstehen. Es gibt 7 integrative Kindereinrichtungen. Weiterhin orientieren sich Einrichtungen am Bewegungskonzept nach Elfriede Hengstenberg und Emy Pickler, andere haben als Profil den musischen oder den naturorientierten Schwerpunkt gewählt. Für viele der Kitas des Eigenbetriebes ist die Verbundenheit zur Stadt Halle von großer Wichtigkeit. So machen die Kinder sich mit Sehenswürdigkeiten und der Geschichte vertraut und beteiligen sich an den Höhepunkten in ihrem Umfeld.
Einen Überblick über alle Einrichtungen finden Sie hier.

Fragen zur Anmeldung eines Kitaplatzes

Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?

Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.

Welche Möglichkeiten der Anmeldung habe ich?

Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung zur Aufnahme des Kindes in die Kinder/Hort-betreuung vorzunehmen:

1. online

2. per Post mit Anmeldeformular (Formular Antrag Kitaplatz)

Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitlicher Ablauf der Anmeldung?

Bei Online-Anmeldungen erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail

Bei postalischer und persönlicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Nach Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle des Eigenbetriebes werden die Daten unmittelbar in die Datenbank eingepflegt.

Hat die gewählte Kita/der Hort oder das gewählte Angebot freie Plätze, wird ein Betreuungsvertrag, in dem Betreuungsumfang und Betreuungsangebot festgelegt sind, mit den Sorgeberechtigten abgeschlossen. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der monatlich zu zahlende Beitrag festgelegt wird. Bei nicht Vorhandensein freier Plätze wird das angemeldete Kind auf eine Warteliste gesetzt.

Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kitas des Eigenbetriebes betreut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung des Jugendamtes vorliegt. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag an die für diese Kita regional zuständige Außenstelle des Jugendamtes stellen.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhält?

Mit Einarbeitung Ihres Antrages in die Datenbank wird die Verfügbarkeit des Wunschplatzes geprüft (ggf. werden Ersatzeinrichtungen angeboten).
Vor Betreuungsvertragsabschluss erhalten Sie postalisch einen Terminvorschlag zur Unterzeichnung, an welchem Sie möglichst alle Nachweise mitbringen.

Was ist eine Betreuungszeitstufe und wonach richtet sich diese?

Eine Betreuungszeitstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit. Diese richtet sich danach, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht.

Was kostet mich der Kita/Hort-Platz im Monat?

Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019

Übersicht über die Kostenbeiträge:

Kinderkrippe/ Tagespflege  (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)

25 h        30 h        35 h         40 h       45 h         50 h        55 h       60 h

118 €     134 €     150 €       165 €      181 €      196 €        211 €     226 €

 

Kindergarten  (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)

25 h        30 h        35 h         40 h         45 h          50 h          55 h         60 h

86 €        95 €        104 €       119  €      133 €        142 €        158 €       174 € 

  

Hort  (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)

27 h        32 h        37 h         ab 38 h

58 €        60 €        65 €         66  €

 

Kostenbeitrag für Gastkinder i.S.d. § 2 (3) der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale):
0 - 3 Jahre je angefangene Stunde 2,40 €
ab 3 Jahre - Schuleintritt je angefangene Stunde 1,50 €


Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder ohne regulären Hortplatz) je angefangene Stunde 0,70 €.

Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00 € zu entrichten.  

Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.

Was ist im Betreuungsvertrag geregelt?

Siehe "Betreuungsvertrag Muster" bei Dokumente

Gehört die Eingewöhnungsphase bereits zur vertraglich vereinbarten Betreuung?

Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, ca. 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.