Ihr Kita- und Hortvertrag

Wenn Ihr Kind bereits eine unserer Kindertageseinrichtungen besucht und Sie Änderungen rund um den bestehenden Vertrag mitteilen möchten oder Fragen zu Forderungen (Mahnungen) haben, finden Sie hier die nötigen Informationen.

 

Sprechzeiten für Ihre Anliegen:

Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale)
Ernst-Haeckel-Weg 10a
D-06122 Halle (Saale)

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Änderung des Betreuungsvertrages

Ich möchte den Betreuungsvertrag kündigen, welche Fristen muss ich beachten und was muss ich tun?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. In begründeten Fällen sind Ausnahmeregelungen möglich.
Ihre Kündigung reichen Sie bitte schriftlich in der der Kindertagesstätte/ dem Hort oder aber in der Verwaltung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten ein! Sie können dazu das Formular Kündigung Betreuungsvertrag nutzen.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Sie kündigen möchten, damit wir den frei werdenden Platz möglichst zeitnah wieder vergeben und den von der Warteliste nachrückenden Eltern eine etwas längerfristige Planung ermöglichen können!

Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss eines Betreuungsvertrages?

Der Betreuungsvertrag wird Ihnen per E-Mail oder per Post zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass die im Betreuungsvertrag angesprochene/n Person/en oder Institutionen unterschreiben muss/müssen. Außerdem wird die Kündigungsbestätigung eines anderen Trägers oder Kindertagespflegeperson, sofern bereits ein anderes Vertragsverhältnis eingegangen wurde, benötigt.

Ich bin arbeitslos geworden, welche Folgen ergeben sich für mein Kind hinsichtlich der Betreuungszeitstufe?

Gemäß § 3 Abs. 1 und 3 KiFöG LSA umfasst ein ganztägiger Platz eine Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.

 

Haben Sie eine Betreuungszeitstufe bis 40 Wochenstunden gewählt, ergeben sich für Sie keine Änderungen. Die Betreuungszeitstufe kann nach wie vor weiter beansprucht werden.

Ich habe eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (mehr als 25 Std. in der Woche) und mein Kind muss daher mehr Stunden als bisher in der Kita betreut werden, was muss ich tun?

Bitte beantragen Sie hierfür eine Änderung der Betreuungszeitstufe. Sie haben die Möglichkeit, das Formular ausgefüllt bei den Leiter*innen der Einrichtung abzugeben. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, das Formular postalisch oder per E-Mail einzureichen.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 und 3 KiFöG LSA umfasst ein ganztägiger Platz eine Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.

 

Gemäß § 3 Abs. 4 KiFöG LSA umfasst ein erweiterter ganztägiger Platz ein Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. Bestehen im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit eines erweiterten ganztägigen Platzes, kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechende Nachweise verlangen. Der Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Hierzu wenden Sie sich bitte an den:

 

Fachbereich Bildung

Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe (WEH)

Albert-Schweitzer-Str. 40, 06114 Halle

Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de

SEPA-Mandat

Ich möchte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Was muss ich tun?

Sie haben die Möglichkeit das Formular SEPA-Lastschriftmandat auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben der Leiterin der Einrichtung bis zum 15. des Vormonats abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiterin der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt  und unterschrieben bis zum 15. des Vormonats wieder zurück. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit persönlich zu den Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) vorzusprechen.

Ich erwarte eine Rückzahlung. Was muss ich tun?

Hierzug ist die Einreichung der IBAN erforderlich. Nutzen Sie bitte zur Mitteilung der IBAN-Verbindung das Formular Kontoverbindung Rückerstattung. Sie haben die Möglichkeit, dass Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben der Leiterin der Einrichtung abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiterin der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt wieder zurück. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit persönlich zu den Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten,   Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale)

Ermäßigung des Kostenbeitrages

Wann habe ich Anspruch auf eine Geschwisterermäßigung und Übernahme von Kostenbeiträgen?

Die aktuelle Elterninformation vom Fachbereich Bildung der Stadt Halle (Saale) zur Inanspruchnahme von Geschwisterermäßigungen sowie zur Übernahme von Kostenbeiträgen für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Horten finden Sie hier.

weiterlesen…

Änderung der Wohnanschrift / Änderung des Familiennamens

Warum ist es notwendig, Änderungen der Wohnanschrift mitzuteilen?

Sie stellen damit die postalische Erreichbarkeit sicher. Weiterhin ist dadurch nachgewiesen, dass Sie und das Kind Bürger der Stadt Halle (Saale) sind.

Wie teile ich die Änderung der Wohnanschrift mit?

Nutzen Sie bitte zur Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift das Formular Änderung Wohnanschrift. Sie haben die Möglichkeit, dass Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben der Leiter*innen der Einrichtung abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiter*innen der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt wieder zurück. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit persönlich zu den Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten im Ernst-Haeckel-Weg 10a, 06122 Halle (Saale) vorzusprechen.

Ich habe geheiratet und mein Familienname und/oder der meines Kindes hat sich geändert, was muss ich beachten?

Die Änderung des Familiennamens sowohl der Eltern, als auch des Kindes teilen Sie bitte der Einrichtung mit. Dazu nutzen Sie bitte das Formular Änderung Name. Dieses können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie der Leiter*innen der Einrichtung übergeben oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiter*innen.

Welche Nachweise der Namensänderung müssen vorgelegt werden?

Bei Namenswechsel reichen Sie bitte die Geburts-, Heirats-, bzw. Adoptionsurkunde in Kopie zusammen mit dem Formular Änderung Familienname ein.

Ummeldung eines Kitaplatzes

Wo kann ich mein Kind für eine andere Einrichtung ummelden?

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

ab 12.11.2024 ist der Start des neuen, zentralen Kitaportals der Stadt Halle (Saale) geplant.

Ab 25.10.2024 werden bis zum Start des zentralen Kitaportals formal keine Bedarfsmeldungen mehr aufgenommen. Wir möchten Eltern / Sorgeberechtigte um ihr Verständnis bitten. Die Träger und Einrichtungen der Stadt Halle (Saale) benötigen diese Phase, um einen reibungslosen Start des neuen Kitaportals gewährleisten zu können.

Das bisherige unter halle.de angebotene Elternportal wird vollständig abgelöst und steht bereits ab 25.10.2024 in einer Übergangsphase nicht mehr zur Verfügung.

Sollten Eltern / Sorgeberechtigte eine dringliche Anfrage haben, sollen diese sich bitte in dieser Zeit direkt an die Einrichtung bzw. den Träger wenden. Informationen zur Einrichtung sind jederzeit über die bekannten Kontaktwege möglich. Zwischenzeitlich können sich die Eltern / Sorgeberechtigten mit Ihren Anfragen an die Kitaplatzberaterin, Frau Gabriele Tendler, wenden. Sie steht per E-Mail unter gabriele.tendler@halle.de zur Verfügung.

Ziel der Stadt: Ab 12.11.2024 können Eltern / Sorgeberechtigte ihre Bedarfsmeldung im neuen Kitaportal abgeben.

Das neue Kitaportal bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten. Eltern / Sorgeberechtigte bekommen einen detaillierten Überblick über alle Betreuungs-Einrichtungen in der Stadt Halle (Saale) inklusive der Kinderkrippen, Kindertagespflegen, Kindergärten und Horte. Der Zugriff erfolgt hierbei bequem unabhängig vom Zugangsgerät.

Nutzerinnen und Nutzer können bis zu 5 Wunschreinrichtungen auswählen und werden über Ihr Nutzeraccount über jede wichtige Aktualisierung im Vergabeprozess direkt durch die Träger und Einrichtungen im Kitaportal informiert. Der Verwaltungsaufwand für Träger, Einrichtungen und Stadt wird minimiert und der gesamte Prozess zur Vergabe von geeigneten Betreuungsplätzen wird für alle Beteiligten transparenter, einfacher und effizienter.

Alle Eltern / Sorgeberechtigte, die aktuell noch offene Anfragen für Betreuungsplätze haben, sollten ihre Bedarfsmeldung im neuen Kitportal entsprechend formal aufnehmen. Alle Betreuungsplätze, die die Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) ab 12.11.2024 vermitteln, bedürfen einer Bedarfsanfrage im neuen Kitaportal.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit der Einführung des Kitaportals den Weg zum Kitaplatz in Zukunft erleichtern können.

Ihre Stadtverwaltung

Welche Unterlagen/ Angaben werden in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes benötigt?

Für eine Ummeldung Ihres Kindes in eine andere Einrichtung bedarf es einen wichtigen Grund (z.B. wegen Umzug). Es werden dazu keine Unterlagen benötigt.

Mahnwesen

Welche Möglichkeiten der Bezahlung des Kita- oder Hortplatzes habe ich?

Sie haben die Möglichkeit, per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren zu bezahlen. (siehe auch Formular SEPA-Lastschriftmandat)

Bis wann muss der Beitrag bezahlt sein?

Entsprechend des Kostenbescheides ist die Entrichtung des Beitrages jeweils am 1. des Monats fällig. Entsprechend dem vereinbarten Betreuungsumfang erhalten Sie zum Betreuungsvertrag Ihres Kindes einen Kostenbescheid über Ihre monatlichen Beiträge.

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

Das Kinderförderungsgesetz und die Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle berücksichtigen die unterschiedlichen Verhältnisse von Familien für die Festsetzung der Beiträge. Sollte es trotzdem einmal Probleme mit der Zahlung der Beiträge geben, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns! Sie erreichen uns unter:


Team Mahnwesen
Telefon:    (0345) 221 56 66
Telefon:    (0345) 221 22 67
Fax:          (0345) 221 22 30 
E-Mail: kita-mahnwesen@halle.de


Versäumte Zahlungen müssen von uns jedoch gemahnt werden. Ab der ersten Mahnung erheben wir eine Gebühr und Säumniszuschläge. Danach veranlassen wir die Einleitung der Zwangsvollstreckung. Für Familien in finanziellen Notlagen kann der Beitrag auf der Grundlage eines Antrags für die Zukunft gesenkt werden.

Steht mir eine Beitragsbefreiung zu und wo kann ich diese beantragen?

Wenn Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie eine Kostenübernahme erhalten. Dies richtet sich neben der Höhe des Einkommens z.B. nach der Anzahl der Familienmitglieder und Ihren Aufwendungen für Miete. Beantragen können Sie die Kostenübernahme bei folgender Stelle:

Amt für Kinder, Jugend u. Familie
Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe - WEH

Kostenübernahme beantragen