Ihr Kita- und Hortvertrag

Wenn Ihr Kind bereits eine unserer Kindertageseinrichtungen besucht und Sie Änderungen rund um den bestehenden Vertrag mitteilen möchten oder Fragen zu Forderungen (Mahnungen) haben, finden Sie hier die nötigen Informationen.

 

Sprechzeiten für Ihre Anliegen:

Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale)
Ernst-Haeckel-Weg 10a
D-06122 Halle (Saale)

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Änderung des Betreuungsvertrages

Ich möchte den Betreuungsvertrag kündigen, welche Fristen muss ich beachten und was muss ich tun?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. In begründeten Fällen sind Ausnahmeregelungen möglich.
Ihre Kündigung reichen Sie bitte schriftlich in der der Kindertagesstätte/ dem Hort oder aber in der Verwaltung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten ein! Sie können dazu das Formular Kündigung Betreuungsvertrag nutzen.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Sie kündigen möchten, damit wir den frei werdenden Platz möglichst zeitnah wieder vergeben und den von der Warteliste nachrückenden Eltern eine etwas längerfristige Planung ermöglichen können!

Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss eines Betreuungsvertrages?

Beide Sorgeberechtigten müssen anwesend sein oder ein Sorgeberechtigter mit Vollmacht. Außerdem wird die Kündigungsbestätigung eines anderen Trägers, sofern bereits ein anderes Vertragsverhältnis eingegangen wurde, benötigt.

Ich bin arbeitslos geworden, welche Folgen ergeben sich für mein Kind hinsichtlich der Betreuungszeitstufe?

Gemäß § 3 Abs. 1 und 3 KiFöG LSA umfasst ein ganztägiger Platz eine Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.

 

Haben Sie eine Betreuungszeitstufe bis 40 Wochenstunden gewählt, ergeben sich für Sie keine Änderungen. Die Betreuungszeitstufe kann nach wie vor weiter beansprucht werden.

Ich habe eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (mehr als 25 Std. in der Woche) und mein Kind muss daher mehr Stunden als bisher in der Kita betreut werden, was muss ich tun?

Bitte beantragen Sie hierfür eine Änderung der Betreuungszeitstufe. Sie haben die Möglichkeit, das Formular ausgefüllt bei den Leiter*innen der Einrichtung abzugeben. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, das Formular postalisch oder per E-Mail einzureichen.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 und 3 KiFöG LSA umfasst ein ganztägiger Platz eine Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.

 

Gemäß § 3 Abs. 4 KiFöG LSA umfasst ein erweiterter ganztägiger Platz ein Förderungs- und Betreuungsangebot bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. Bestehen im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit eines erweiterten ganztägigen Platzes, kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechende Nachweise verlangen. Der Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Hierzu wenden Sie sich bitte an den:

 

Fachbereich Bildung

Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe (WEH)

Albert-Schweitzer-Str. 40, 06114 Halle

Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de

SEPA-Mandat

Ich möchte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Was muss ich tun?

Sie haben die Möglichkeit das Formular SEPA-Lastschriftmandat auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben der Leiterin der Einrichtung bis zum 15. des Vormonats abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiterin der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt  und unterschrieben bis zum 15. des Vormonats wieder zurück. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit persönlich zu den Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) vorzusprechen.

Ich erwarte eine Rückzahlung. Was muss ich tun?

Hierzug ist die Einreichung der IBAN erforderlich. Nutzen Sie bitte zur Mitteilung der IBAN-Verbindung das Formular Kontoverbindung Rückerstattung. Sie haben die Möglichkeit, dass Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben der Leiterin der Einrichtung abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiterin der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt wieder zurück. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit persönlich zu den Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten,   Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale)

Ermäßigung des Kostenbeitrages

Wann habe ich Anspruch auf eine Geschwisterermäßigung (Kappung)?

Laut Änderung des § 13 Abs. 4 KiFöG LSA ist ab dem 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 von Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, nur der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind und für jedes weitere Kind zu entrichten, das die Schule besucht.

 

Das bedeutet, dass ab 01. Januar 2020 das älteste in einer Kindertageseinrichtung oder Tagesstelle in Sachsen-Anhalt betreute Kind mit für die Berechnung des insgesamt zu entrichteten Beitrages zählt. Das führt dazu, dass minimal der Hortbeitrag bei Geschwisterkindern zu entrichten ist. Der Hortbeitrag ist jedoch dann für alle betreuten Hort-Kinder zu entrichten.

 

Bei Geschwisterkindern, bei dem ein Kind aktuell noch keinen Hort besucht, ist nach wie vor der Kostenbeitrag für die Kindertageseinrichtung des ältesten Geschwisterkindes zu entrichten.

Welche Nachweise sind dafür notwendig?

Als Nachweis, dass bereits Kinder gleichzeitig in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege gefördert und betreut werden und dadurch der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind und für jedes weitere Kind, das die Schule besucht, zu entrichten ist, wird eine aktuelle Betreuungsbestätigung des jeweiligen Trägers der Einrichtung benötigt.

 

Das benötigte Formular finden Sie hier:

Betreuungsbestätigung für den Hortbesuch

 

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:

 

Die Betreuungsbestätigung muss halbjährlich aktualisiert vorgelegt werden und darf nicht älter als 3 Monate sein.

 

Sobald dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten dieser Nachweis vorliegt, erfolgt umgehend eine Neuberechnung der Kostenbeiträge und gegebenenfalls eine Rückerstattung zu viel entrichteter Kostenbeiträge.

Welche Möglichkeiten der Ermäßigung habe ich noch?

Die Übernahme von Kostenbeiträgen für Tageseinrichtungen gem. § 90 Abs.3 SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfegesetz können Sie hier beantragen:

 

Fachbereich Bildung

Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe (WEH)

Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale)

Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de

Änderung der Wohnanschrift / Änderung des Familiennamens

Warum ist es notwendig, Änderungen der Wohnanschrift mitzuteilen?

Sie stellen damit die postalische Erreichbarkeit sicher. Weiterhin ist dadurch nachgewiesen, dass Sie und das Kind Bürger der Stadt Halle (Saale) sind.

Wie teile ich die Änderung der Wohnanschrift mit?

Nutzen Sie bitte zur Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift das Formular Änderung Wohnanschrift. Sie haben die Möglichkeit, dass Formular auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben der Leiter*innen der Einrichtung abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiter*innen der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt wieder zurück. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit persönlich zu den Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten im Ernst-Haeckel-Weg 10a, 06122 Halle (Saale) vorzusprechen.

Ich habe geheiratet und mein Familienname und/oder der meines Kindes hat sich geändert, was muss ich beachten?

Die Änderung des Familiennamens sowohl der Eltern, als auch des Kindes teilen Sie bitte der Einrichtung mit. Dazu nutzen Sie bitte das Formular Änderung Name. Dieses können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie der Leiter*innen der Einrichtung übergeben oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiter*innen.

Welche Nachweise der Namensänderung müssen vorgelegt werden?

Bei Namenswechsel reichen Sie bitte die Geburts-, Heirats-, bzw. Adoptionsurkunde in Kopie zusammen mit dem Formular Änderung Familienname ein.

Ummeldung eines Kitaplatzes

Wo kann ich mein Kind für eine andere Einrichtung ummelden?

Für eine Ummeldung kontaktieren Sie bitte das Belegungsmanagement innerhalb der  Sprechzeiten per Telefon.

Welche Unterlagen/ Angaben werden in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes benötigt?

Für eine Ummeldung Ihres Kindes in eine andere Einrichtung bedarf es einen wichtigen Grund (z.B. wegen Umzug). Es werden dazu keine Unterlagen benötigt.

Mahnwesen

Welche Möglichkeiten der Bezahlung des Kita- oder Hortplatzes habe ich?

Sie haben die Möglichkeit, per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren zu bezahlen. (siehe auch Formular SEPA-Lastschriftmandat)

Bis wann muss der Beitrag bezahlt sein?

Entsprechend des Kostenbescheides ist die Entrichtung des Beitrages jeweils am 1. des Monats fällig. Entsprechend dem vereinbarten Betreuungsumfang erhalten Sie zum Betreuungsvertrag Ihres Kindes einen Kostenbescheid über Ihre monatlichen Beiträge.

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

Das Kinderförderungsgesetz und die Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle berücksichtigen die unterschiedlichen Verhältnisse von Familien für die Festsetzung der Beiträge. Sollte es trotzdem einmal Probleme mit der Zahlung der Beiträge geben, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns! Sie erreichen uns unter:


Team Mahnwesen
Telefon:    (0345) 221 56 66
Telefon:    (0345) 221 22 67
Fax:          (0345) 221 22 30 
E-Mail: kita-mahnwesen@halle.de


Versäumte Zahlungen müssen von uns jedoch gemahnt werden. Ab der ersten Mahnung erheben wir eine Gebühr und Säumniszuschläge. Danach veranlassen wir die Einleitung der Zwangsvollstreckung. Für Familien in finanziellen Notlagen kann der Beitrag auf der Grundlage eines Antrags für die Zukunft gesenkt werden.

Steht mir eine Beitragsbefreiung zu und wo kann ich diese beantragen?

Wenn Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie eine Kostenübernahme erhalten. Dies richtet sich neben der Höhe des Einkommens z.B. nach der Anzahl der Familienmitglieder und Ihren Aufwendungen für Miete. Beantragen können Sie die Kostenübernahme bei folgender Stelle:

Amt für Kinder, Jugend u. Familie
Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe - WEH

Kostenübernahme beantragen