Fragen und Antworten

Fragen zur Terminvergabe

Für welches Anliegen sind die Termine da?

Belegungsmanagement

Sie sind auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind? Dann beraten wir Sie gern.

Sie möchten Ihr Kind anmelden? Dafür ist kein Termin nötig. Den Antrag für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung finden Sie hier.


Hinweis: In den Beratungsgesprächen werden keine Betreuungsverträge erstellt.


Einnahme- und Vertragsmanagement

Kurzfristige Änderung der Betreuungsstufe z.B. bei der Teilnahme an Maßnahmen, Umschulungen, Weiterbildungen etc.

Kündigung Betreuungsvertrag

 

Mahnwesen

Hilfestellung bei Zahlungsschwierigkeiten

Klärung versäumter Zahlungen

Bareinzahlungen

Wie erhalte ich einen Termin?

Terminanfragen mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem Anliegen stellen Sie bitte per Mail an kita-termine@halle.de oder in Ausnahmefällen per Telefon unter 0345-2212209.

Fragen zur Anmeldung und Platzvergabe

Welche Möglichkeiten der Anmeldung habe ich?

Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung zur Aufnahme des Kindes in die Kinder/Hort-betreuung vorzunehmen:

1. online

2. per Post mit Anmeldeformular (als pdf-Datei)

Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?

Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.

Kann ich mir Einrichtungen vor der Anmeldung vor Ort anschauen?

Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Bitte rufen Sie in der Einrichtung an und vereinbaren einen Termin. Die Leiterin führt Sie gern durch die Einrichtung und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung.

Welche pädagogischen Konzepte kann ich in den Kitas und Horten des Eigenbetriebes finden?

In den 47 Kindertagesstätten, 6 Schulhorten, der Kinderkrippe und dem Kindergarten ist die grundlegende pädagogische Arbeit am Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und der Trägerphilosophie des Eigenbetriebes ausgerichtet.


Jede Einrichtung hat aber den individuellen Freiraum ihre konzeptionellen Schwerpunkte und Ansätze entsprechend der Bedingungen und Bedarfe zu gestalten, so finden die Erkenntnisse z.B. der Montessorie-, Reggio- und Fröbelpädagogik im Kita-Alltag Anwendung.

Im Eigenbetrieb arbeiten Kitas mit folgenden Zertifizierungen: Kneipp® Kita, Kita nach Situationsansatz (Kompetenzzentrum), Umwelt-Kita und ein Kind-Eltern-Zentrum. Es gibt 7 integrative Kindereinrichtungen. Weiterhin orientieren sich Einrichtungen am Bewegungskonzept nach Elfriede Hengstenberg und Emy Pickler, andere haben als Profil den musischen oder den naturorientierten Schwerpunkt gewählt.

Für viele der Kitas des Eigenbetriebes ist die Verbundenheit zur Stadt Halle von großer Wichtigkeit. So machen die Kinder sich mit Sehenswürdigkeiten und der Geschichte vertraut und beteiligen sich an den Höhepunkten in ihrem Umfeld.

Einen Überblick über alle Einrichtungen finden Sie hier

Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitlicher Ablauf der Anmeldung?

Bei online-Anmeldungen erhalten Sie eine Bestätigung per eMail; bei postalischer und persönlicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Nach Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle des Eigenbetriebes werden die Daten unmittelbar in die Datenbank eingepflegt.

Hat die gewählte Kita/der Hort oder das gewählte Angebot freie Plätze, wird ein Betreuungsvertrag, in dem Betreuungsumfang und Betreuungsangebot festgelegt sind, mit den Sorgeberechtigten abgeschlossen. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der monatlich zu zahlende Beitrag festgelegt wird. Bei nicht Vorhandensein freier Plätze wird das angemeldete Kind auf eine Warteliste gesetzt.

Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kitas des Eigenbetriebes betreut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung des Jugendamtes vorliegt. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag an die für diese Kita regional zuständige Außenstelle des Jugendamtes stellen.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhält?

Mit Einarbeitung Ihres Antrages in die Datenbank wird die Verfügbarkeit des Wunschplatzes geprüft (ggf. werden Ersatzeinrichtungen angeboten).
Vor Betreuungsvertragsabschluss erhalten Sie postalisch einen Terminvorschlag zur Unterzeichnung, an welchem Sie möglichst alle Nachweise mitbringen.

Was ist eine Betreuungszeitstufe und wonach richtet sich diese?

Eine Betreuungszeitstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit.

Gemäß § 3 Abs. 1 und 3 KiFöG LSA umfasst ein ganztägiger Platz eine Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.

Was kostet mich der Kita/Hort-Platz im Monat?

Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019

Übersicht über die Kostenbeiträge:

Kinderkrippe/ Tagespflege  (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)

25 h        30 h        35 h         40 h       45 h         50 h        55 h       60 h

118 €     134 €     150 €       165 €      181 €      196 €        211 €     226 €

 

Kindergarten  (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)

25 h        30 h        35 h         40 h         45 h          50 h          55 h         60 h

86 €        95 €        104 €       119  €      133 €        142 €        158 €       174 € 

  

Hort  (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)

27 h        32 h        37 h         ab 38 h

58 €        60 €        65 €         66  €

 

Kostenbeitrag für Gastkinder i.S.d. § 2 (3) der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale):
0 - 3 Jahre je angefangene Stunde 2,40 €
ab 3 Jahre - Schuleintritt je angefangene Stunde 1,50 €


Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder ohne regulären Hortplatz) je angefangene Stunde 0,70 €.

Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00 € zu entrichten.  

Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.

Was ist im Betreuungsvertrag geregelt?
Gehört die Eingewöhnungsphase bereits zur vertraglich vereinbarten Betreuung?

Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, ca. 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.

Fragen rund ums Kind

Wie sehen die ersten Tage für mein Kind in der Kita aus?

Eltern, die ihr Kind in der Kita anmelden, sind häufig hin- und hergerissen. Einerseits freuen sie sich darauf, dass sie wieder ins Berufsleben einsteigen können, auf der anderen Seite steht die erste längere Trennung vom Kind bevor.
Daher ist uns die Eingewöhnungsphase Ihres Kindes sehr wichtig!
Unser Ziel ist es, die Eingewöhnung so individuell wie möglich nach den Bedürfnissen des Kindes zu gestalten. Bereits im Aufnahmegespräch besprechen wir mit Ihnen die individuelle Eingewöhnung Ihres Kindes. Die Zeit der gemeinsamen Eingewöhnung kann ein paar Tage oder auch Wochen dauern. Die Eingewöhnungszeit ist bei jedem Kind unterschiedlich und erfordert daher einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu den Erzieherinnen und Erziehern. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Eingewöhnung ein einschneidendes Erlebnis für alle Beteiligten ist. Hierbei bewältigen die Kinder ihren ersten Übergang, den von zu Hause in die Kita.

Tipps zur Eingewöhnung :

· Nutzen Sie die Möglichkeiten einer sanften Eingewöhnung!
· Steigern Sie die Aufenthaltsdauer Ihres Kindes langsam!
· Steigern Sie die Abwesenheit von Ihrem Kind schrittweise!

Unsere eigens für die Eingewöhnung entwickelte Broschüre, soll Ihnen noch weitere Tipps geben und alle noch offenen Fragen beantworten.

Was geschieht, wenn mein Kind Angst hat, sich von mir zu trennen?

Für Kinder ist die Familie das gewohnte zu Hause, ein vertrauter Ort. Somit ist die Eingewöhnung und Trennung ein erster großer Schritt, den die Kinder zum Teil selbst bewältigen müssen. Diese Phase in der Kindheit, in denen sich der gewohnte Alltag und das Beziehungsgefüge ändern, ist keine einfach zu bewältigende Veränderung. Bei Irritationen oder Angst suchen Kinder bei ihren Eltern Schutz; sie zeigen Bindungsverhalten.

Vielleicht hilft es schon zu wissen, dass fast alle Kinder weinen und eine Zeit lang nur bei ihren Eltern bleiben wollen. Die Angst von den Eltern verlassen zu werden ist angeboren. Um Ängste schneller abzubauen, bringen Sie etwas Vertrautes von zu Hause mit z.B. ein Kuscheltier, ein Kuscheltuch oder ein Bild von der Familie. Oftmals helfen schon diese kleinen Dinge, die ersten Momente der Trennung und Ängste besser zu bewältigen. Die Anwesenheit der Eltern wird erst dann entbehrlich, wenn das Kind zu einer Erzieherin eine Beziehung aufgebaut hat. Zumindest eine bindungsähnliche Beziehung.

Wie ist mein Kind in der Einrichtung versichert?

Ihr Kind ist in unseren Einrichtungen automatisch über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt mit Sitz in Zerbst unfallversichert.
Dazu zählen auch Aktivitäten der Krippe, des Kindergartens oder Horts außerhalb der Öffnungszeiten oder an anderen Orten wie z.B. Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Sportfeste, Feiern, Theaterbesuche. Auch auf den Wegen zur Kita und zurück nach Hause ist Ihr Kind versichert.


Nicht versichert sind hingegen rein private Tätigkeiten. Hierzu zählen z.B. private Unterbrechungen der Wege zur Einrichtung oder zurück nach Hause (Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Kita.


Falls Ihr Kind in der Kita oder bei einer dortigen Veranstaltung einen Unfall hat, wissen die Mitarbeiterinnen, was zu tun ist. Passiert ein Unfall in der Einrichtung oder auf dem Weg zur Einrichtung bzw. nach Hause, teilen Sie der Ärztin/dem Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung/ Hort handelt! Bitte informieren Sie so schnell wie möglich die Einrichtung Ihres Kindes, damit der Unfall gemeldet werden kann!

Welche besonderen Hilfen bieten Kitas für behinderte Kinder?

In unseren integrativen Kindereinrichtungen spielen, lernen und leben behinderte und nichtbehinderte Kinder unbefangen, vorurteilsfrei und solidarisch gemeinsam. Diese Vorstellung ist bei allen Beteiligten zum Selbstverständnis geworden, denn jedes Kind wird so, wie es ist, mit seinem ihm eigenen Verhalten, mit seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten, mit seinem Anders-Sein angenommen.


Das Ziel der Integration ist, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf lernen, trotz ihrer Behinderung ihr Optimum an Unabhängigkeit und sozialer Teilhabe zu entwickeln, im Alltag viele anregende Erlebnisse haben und soziale Beziehungen eingehen können.


Um die Kinder professionell zu fördern, sind personelle, bauliche und materielle Bedingungen geschaffen. Wichtig ist auch die enge Zusammenarbeit der Heilpädagogen*innen, Erzieher*innen und mit den Eltern. In erster Linie wissen die Eltern um die Besonderheiten ihrer Kinder, umso mehr ist der tägliche intensive Austausch um das Befinden ihres Kindes wichtig. Für jedes Kind werden individuelle Förderpläne erstellt. Die integrativen Einrichtungen arbeiten sehr eng mit Therapeuten und intensiv mit Sondereinrichtungen und Sonderschulen zusammen, um die weitere Entwicklung entsprechend den Bedürfnissen des einzelnen Kindes langfristig zu planen.

Wie beziehen die Kitas uns als Eltern mit ein?

Eltern erwarten neben einer guten Betreuung ihres Kindes auch zunehmend mehr Partizipationsmöglichkeiten. Damit bekommt die Zusammenarbeit eine immer größer werdende Bedeutung. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht das gemeinsame Bemühen um die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes. Unser Ziel ist es, eine Erziehungspartnerschaft auf der Grundlage gegenseitiger Akzeptanz einzugehen. Daher ist ein Schwerpunkt in unserer Trägerphilosophie wie folgt formuliert:
„Wir setzen uns für eine aktive Erziehungspartnerschaft mit allen Beteiligten ein – Eltern sind die Experten für ihre Kinder."

Wie kann ich mich als Elternteil stärker in den Kita-Alltag einbringen?

Eltern können selber als Akteure in den Alltag der Kita eingebunden werden und übernehmen durch ihre Mitarbeit Verantwortung.

  • Eltern beteiligen sich an der Konzeptionsentwicklung
  • sie bringen sich in die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Festen und Feiern mit ein
  • Eltern werden ermutigt ihre eigenen Kompetenzen einzubringen
  • sie nehmen an Aktivitäten und Angeboten teil
  • es werden Interessengruppen / Gesprächsrunden organisiert

Ein „Standardangebot“ für die Zusammenarbeit und Elternmitarbeit gibt es nicht. Nur durch das Nutzen von verschiedenen Formen der Elternarbeit kann herausgefunden werden, welche sich für die jeweilige Elternschaft am besten eignen. Das macht für uns die Zusammenarbeit in jeder einzelnen Kita interessant und abwechslungsreich.

Was mache ich, wenn mein Kind krank ist und nicht in die Kita kommen kann?

Es ist wichtig, dass Sie in der Kita anrufen und Ihr Kind entschuldigen. Auch das Essen muss beim Essenanbieter abgemeldet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Leiterin bzw. dem Essenanbieter welche Zeiten zu beachten sind. War Ihr Kind längere Zeit krank, ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, bevor es wieder die Einrichtung besuchen kann. Ansteckende Krankheiten (Kinderkrankheiten, Durchfall etc.) teilen Sie bitte schnellstmöglich der Kita mit, so dass diese ihren Meldepflichten nachkommen kann.

Welche Grundeinstellung hat der Eigenbetrieb zu meinem Kind?

Gemäß der Trägerphilosophie des Eigenbetriebs stehen die Gesundheit und das Wohl der Kinder bei unserem gesamten Tun und Handeln im Mittelpunkt.
Die Kindereinrichtungen verstehen sich zuerst als Bildungs- und Erziehungseinrichtung. Als Ort der Betreuung soll sie den Kindern Sicherheit und Vertrautheit bieten.
Die Kinder sollen gern in unsere Kitas kommen und Spaß beim Spielen und damit beim Lernen, Ausprobieren, Bewegen etc. haben.
Uns ist wichtig, dass die Kinder in ihrer Persönlichkeit wahr und ernst genommen werden.
Die Neugierde und das Interesse der Kinder ist Ausgangspunkt für das gesamte pädagogische Handeln der Kindereinrichtungen.
Der Eigenbetrieb schafft hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen.
(Siehe auch Trägerphilosophie)

Wie gestalten die Kitas die schwierige Zeit des Überganges von der Kita in die Grundschule?

Eine wichtige Situation für Kinder und Eltern ist der neue Lebensabschnitt Schule. Die Kindereinrichtungen gehen ganz bewusst an die Gestaltung dieses Überganges heran und machen diese zum Bestandteil ihres pädagogischen Konzeptes. Mit Beginn des Besuches der Kindereinrichtung, ist es Grundhaltung der Erzieherinnen und Erzieher die Kinder in ihrer Neugier zu stärken und ganzheitliche Bildungsprozesse heraus zu fordern. Die Kinder werden bei der Gestaltung von Übergängen in der Kindereinrichtung einbezogen, so werden ihnen Ängste vor Veränderungsprozessen genommen und sie gehen gestärkt den Übergang in die Schule an.


Es findet ein intensiver Austausch zwischen Kita, Grundschule und Hort über pädagogische und didaktisch-methodische Konzepte statt. Grundvoraussetzung für den pädagogischen Dialog ist, am Entwicklungsstand, den Begabungen, Bedürfnissen und Fähigkeiten jedes Kindes anzusetzen. Alle Einrichtungen streben einen Kooperationsvertrag mit Grundschule und Hort an, der das gemeinsame Vorgehen aller Beteiligten im Interesse der Kinder und Eltern vereinbart.

Kinder lernen Schule und Hort durch Besuche kennen, sie erleben den Unterricht, stellen Fragen, um eigene Ängste ab zu bauen. Wichtige Ziele sind z. B. die Neugier der Kinder heraus zu fordern, das Selbstbewusstsein zu stärken, Werte im sozialen Zusammenleben zu verinnerlichen, Fähigkeiten zu fördern …. Trotz der vielen Fragen und Ungewissheiten, die die Kinder bewegen, gehen sie bei intensiver Vorbereitung mit Freude und Stolz in diesen Lebensabschnitt.


Viel mehr Verunsicherung ist bei den Eltern erkennbar, aus diesem Grund ist es wichtig, gemeinsame Veranstaltungen mit den Eltern zu organisieren. Die Eltern bewegen viele Fragen (Wird mein Kind den neuen Anforderungen gerecht werden? Wie gehen wir in der Familie mit der neuen Situation um? Welche Kompetenzen braucht mein Kind noch? u. v. m). Für sie ist der Schuleintritt mit großen Erwartungen verbunden, denn alle wollen das Beste für die Zukunft ihres Kindes. In gemeinsamen Gesprächsrunden werden die Eltern mit ihren Fragen ernst genommen, damit gelingt es ihnen ihrem Kind die nötige Sicherheit für den Übergang zu vermitteln.