Unfallversicherungsschutz

08.11.2018

Wer ist wo versichert?

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist gesetzlicher Unfallversicherungsträger für alle Beschäftigten im Kommunal- und Landesbereich, für Kinder, Schüler und Studenten, für ehrenamtlich Tätige sowie für Personen, die im Interesse der Allgemeinheit bzw. des Allgemeinwohls wirken.

Versichert sind:

Kinder

Bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt sind Kinder während des Aufenthaltes in der Tageseinrichtung, außerdem auch auf den direkten Wegen von und zur Tageseinrichtung, ferner bei Ausflügen und Wanderungen und während gemeinsamer Veranstaltungen, z.B. Weihnachtsfeiern und auf Ausfahrten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich somit auf alle Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Besuch der Kindertagesstätte im Zusammenhang stehen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Aktivität von der Einrichtung verantwortlich organisiert, als Kita/Hort-Veranstaltung genehmigt und unter Aufsicht pädagogischen Personals durchgeführt wird.

Mitarbeiter

Versicherungsschutz besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem Zusammenhang stehen. Aber auch auf direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte und auf Betriebswegen im Außendienst und auf Dienstreisen. Bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie zum Beispiel offiziellen Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern sind Beschäftigte ebenfalls versichert, ebenso beim Betriebssport, wenn er dem Ausgleich der Arbeitsbelastung dient und keinen Wettkampfcharakter hat.

 

weitere Personengruppen

Der Versicherungsschutz gilt auch für z.B. Eltern, die ehrenamtlich mit ausdrücklicher Einwilligung der Einrichtung für die Einrichtung tätig sind.

 

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder wenn man den Arbeitsweg aus privaten Gründen unterbricht.

Kontakt:

Frau Engl
Ernst-Haeckel-Weg 10a
06112 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 221 2219

katja.engl@halle.de