Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in der Kita und dem Hort zu gewährleisten.
Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, werden von allen Erzieherinnen und Erzieher die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d. h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt. In der Kindertagesstätte und im Hort wird gespielt, geklettert und auf dem Fußballplatz rumgebolzt, so dass es nicht selten zu kleineren und manchmal leider auch zu größeren Verletzungen kommt. Auch gehört die Entfernung von Zecken inzwischen zur Ersten Hilfe. Eltern oder Sorgeberechtigte, die diese 1.Hilfe-Maßnahme durch das Kita- oder Hortpersonal nicht wünschen, müssen dies gegenüber der Einrichtung ausdrücklich schriftlich erklären.
Nach einem Unfall ist schnell zu handeln. Zum einen muss das verletzte Kind angemessen versorgt, zum anderen die Gruppe weiter beaufsichtigt werden. Bei Verletzungen sind Eltern und Sorgeberechtigte des verunfallten Kindes umgehend zu informieren! Sofern ärztliche Hilfen in Anspruch genommen werden, ist darauf zu achten, dass das zu behandelnde Kind einem Durchgangs-Arzt (D-Arzt) vorgestellt wird und die Kita-Leitung innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall eine Unfallanzeige erstattet.
Kontakt:
Frau Engl
Ernst-Haeckel-Weg 10a
06112 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 221 2219
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