12.07.2018
Sozialrechtlich wird der Begriff der Betrieblichen Gesundheitsförderung in § 20b SGB V definiert. Hier fordert der Gesetzgeber die Gesetzlichen Krankenkassen auf, Leistungen zur Gesundheitsförderung in den Betrieben zu erbringen.
Unser Betrieb hat aus diesem Grund eine Kooperation mit der IKK gesund plus vereinbart. Für alle Mitarbeiter*innen wird ein umfangreiches Angebot von gesundheitsfördernden Maßnahmen umgesetzt, welche die körperlichen sowie psychischen Gesundheitsressourcen langfristig stärken.
Darüber hinaus möchte der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Halle damit auch ein Umfeld schaffen, in dem ein gesundes, kreatives und motiviertes Arbeiten möglich ist.