Sie können die Anmeldung zur Aufnahme des Kindes in die Kinder-/Hortbetreuung über das Kita-Portal der Stadt Halle (Saale) vornehmen.
Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Bitte rufen Sie in der Einrichtung an und vereinbaren einen Termin. Die Leiterin führt Sie gern durch die Einrichtung und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung.
In den 47 Kindertagesstätten, 6 Schulhorten, der Kinderkrippe und dem Kindergarten ist die grundlegende pädagogische Arbeit am Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und der Trägerphilosophie des Eigenbetriebes ausgerichtet.
Jede Einrichtung hat aber den individuellen Freiraum ihre konzeptionellen Schwerpunkte und Ansätze entsprechend der Bedingungen und Bedarfe zu gestalten, so finden die Erkenntnisse z.B. der Montessorie-, Reggio- und Fröbelpädagogik im Kita-Alltag Anwendung.
Im Eigenbetrieb arbeiten Kitas mit folgenden Zertifizierungen: Kneipp® Kita, Kita nach Situationsansatz (Kompetenzzentrum), Umwelt-Kita und ein Kind-Eltern-Zentrum. Es gibt 7 integrative Kindereinrichtungen. Weiterhin orientieren sich Einrichtungen am Bewegungskonzept nach Elfriede Hengstenberg und Emy Pickler, andere haben als Profil den musischen oder den naturorientierten Schwerpunkt gewählt.
Für viele der Kitas des Eigenbetriebes ist die Verbundenheit zur Stadt Halle von großer Wichtigkeit. So machen die Kinder sich mit Sehenswürdigkeiten und der Geschichte vertraut und beteiligen sich an den Höhepunkten in ihrem Umfeld.
Einen Überblick über alle Einrichtungen finden Sie hier.
Hat die gewünschte Kindertagesstätte oder der gewünschte Hort freie Plätze, wird ein Betreuungsvertrag mit den Personensorgeberechtigten abgeschlossen in denen der Betreuungsumfang der Kindertagesstätte / des Hortes erfasst wird. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der monatlich zu zahlende Kostenbeitrag festgelegt wird.
Wenn im Moment der Anmeldung kein Platz verfügbar ist, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt.
Über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung können Sie sich jederzeit über Ihr Nutzerkonto informieren.
Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kindertagesstätten / den Horten des Eigenbetriebes betreut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung vom Fachbereich Bildung der Stadt Halle (Saale) vorliegt.
Nach Übermittlung Ihrer Anmeldung über das Kita-Portal wird die Verfügbarkeit des gewünschten Platzes zeitnah geprüft.
Das Ergebnis wird Ihnen per Mail, in Ausnahmefällen per Post, mitgeteilt.
Über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung können Sie sich jederzeit über Ihr Nutzerkonto informieren.
Eine Betreuungsstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit. Diese richtet sich danach, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019
Übersicht über die Kostenbeiträge:
Kinderkrippe/ Tagespflege (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)
25 h 30 h 35 h 40 h 45 h 50 h 55 h 60 h
118 € 134 € 150 € 165 € 181 € 196 € 211 € 226 €
Kindergarten (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)
25 h 30 h 35 h 40 h 45 h 50 h 55 h 60 h
86 € 95 € 104 € 119 € 133 € 142 € 158 € 174 €
Hort (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)
27 h 32 h 37 h ab 38 h
58 € 60 € 65 € 66 €
Kostenbeitrag für Gastkinder i.S.d. § 2 (3) der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale):
0 - 3 Jahre je angefangene Stunde 2,40 €
ab 3 Jahre - Schuleintritt je angefangene Stunde 1,50 €
Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder ohne regulären Hortplatz) je angefangene Stunde 0,70 €.
Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00 € zu entrichten.
Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.
Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, ca. 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.