Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung zur Aufnahme des Kindes in die Kinder/Hort-betreuung vorzunehmen:
1. online
2. per Post mit Anmeldeformular (als pdf-Datei)
Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Bitte rufen Sie in der Einrichtung an und vereinbaren einen Termin. Die Leiterin führt Sie gern durch die Einrichtung und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung.
In den 47 Kindertagesstätten, 6 Schulhorten, der Kinderkrippe und dem Kindergarten ist die grundlegende pädagogische Arbeit am Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und der Trägerphilosophie des Eigenbetriebes ausgerichtet.
Jede Einrichtung hat aber den individuellen Freiraum ihre konzeptionellen Schwerpunkte und Ansätze entsprechend der Bedingungen und Bedarfe zu gestalten, so finden die Erkenntnisse z.B. der Montessorie-, Reggio- und Fröbelpädagogik im Kita-Alltag Anwendung.
Im Eigenbetrieb arbeiten Kitas mit folgenden Zertifizierungen: Kneipp® Kita, Kita nach Situationsansatz (Kompetenzzentrum), Umwelt-Kita und ein Kind-Eltern-Zentrum. Es gibt 7 integrative Kindereinrichtungen. Weiterhin orientieren sich Einrichtungen am Bewegungskonzept nach Elfriede Hengstenberg und Emy Pickler, andere haben als Profil den musischen oder den naturorientierten Schwerpunkt gewählt.
Für viele der Kitas des Eigenbetriebes ist die Verbundenheit zur Stadt Halle von großer Wichtigkeit. So machen die Kinder sich mit Sehenswürdigkeiten und der Geschichte vertraut und beteiligen sich an den Höhepunkten in ihrem Umfeld.
Einen Überblick über alle Einrichtungen finden Sie hier.
Bei online-Anmeldungen erhalten Sie eine Bestätigung per eMail; bei postalischer und persönlicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Nach Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle des Eigenbetriebes werden die Daten unmittelbar in die Datenbank eingepflegt.
Hat die gewählte Kita/der Hort oder das gewählte Angebot freie Plätze, wird ein Betreuungsvertrag, in dem Betreuungsumfang und Betreuungsangebot festgelegt sind, mit den Sorgeberechtigten abgeschlossen. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der monatlich zu zahlende Beitrag festgelegt wird. Bei nicht Vorhandensein freier Plätze wird das angemeldete Kind auf eine Warteliste gesetzt.
Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kitas des Eigenbetriebes betreut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung des Jugendamtes vorliegt. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag an die für diese Kita regional zuständige Außenstelle des Jugendamtes stellen.
Mit Einarbeitung Ihres Antrages in die Datenbank wird die Verfügbarkeit des Wunschplatzes geprüft (ggf. werden Ersatzeinrichtungen angeboten).
Vor Betreuungsvertragsabschluss erhalten Sie postalisch einen Terminvorschlag zur Unterzeichnung, an welchem Sie möglichst alle Nachweise mitbringen.
Eine Betreuungszeitstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit.
Gemäß § 3 Abs. 1 und 3 KiFöG LSA umfasst ein ganztägiger Platz eine Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.
Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019
Übersicht über die Kostenbeiträge:
Kinderkrippe/ Tagespflege (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)
25 h 30 h 35 h 40 h 45 h 50 h 55 h 60 h
118 € 134 € 150 € 165 € 181 € 196 € 211 € 226 €
Kindergarten (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)
25 h 30 h 35 h 40 h 45 h 50 h 55 h 60 h
86 € 95 € 104 € 119 € 133 € 142 € 158 € 174 €
Hort (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)
27 h 32 h 37 h ab 38 h
58 € 60 € 65 € 66 €
Kostenbeitrag für Gastkinder i.S.d. § 2 (3) der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale):
0 - 3 Jahre je angefangene Stunde 2,40 €
ab 3 Jahre - Schuleintritt je angefangene Stunde 1,50 €
Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder ohne regulären Hortplatz) je angefangene Stunde 0,70 €.
Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00 € zu entrichten.
Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.
Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, ca. 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.