Die Zahlung des Kostenbeitrages erfolgt in der Regel mittels SEPA-Lastschriftverfahren. In begründeten Fällen kann mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten eine abweichende Zahlungsweise vereinbart werden.
Entsprechend des Kostenbescheides ist die Entrichtung des Beitrages jeweils am 1. des Monats fällig. Entsprechend dem vereinbarten Betreuungsumfang erhalten Sie zum Betreuungsvertrag Ihres Kindes einen Kostenbescheid über Ihre monatlichen Beiträge.
Das Kinderförderungsgesetz und die Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle berücksichtigen die unterschiedlichen Verhältnisse von Familien für die Festsetzung der Beiträge. Sollte es trotzdem einmal Probleme mit der Zahlung der Beiträge geben, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns! Sie erreichen uns unter:
Team Mahnwesen
Telefon: (0345) 221 56 66
Telefon: (0345) 221 22 67
Fax: (0345) 221 22 30
E-Mail: kita-mahnwesen@halle.de
Versäumte Zahlungen müssen von uns jedoch gemahnt werden. Ab der ersten Mahnung erheben wir eine Gebühr und Säumniszuschläge. Danach veranlassen wir die Einleitung der Zwangsvollstreckung. Für Familien in finanziellen Notlagen kann der Beitrag auf der Grundlage eines Antrags für die Zukunft gesenkt werden.
Wenn Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie eine Kostenübernahme erhalten. Dies richtet sich neben der Höhe des Einkommens z.B. nach der Anzahl der Familienmitglieder und Ihren Aufwendungen für Miete. Beantragen können Sie die Kostenübernahme bei folgender Stelle:
Amt für Kinder, Jugend u. Familie
Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe - WEH