Fragen zur Anmeldung eines Kitaplatzes

Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?

Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.

Welche Möglichkeit der Anmeldung habe ich?

Sie können die Anmeldung zur Aufnahme des Kindes in die Kinder-/Hortbetreuung über das Kita-Portal der Stadt Halle (Saale) vornehmen.

Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitlicher Ablauf der Anmeldung?

Hat die gewünschte Kindertagesstätte oder der gewünschte Hort freie Plätze, wird ein Betreuungsvertrag mit den Personensorgeberechtigten abgeschlossen in denen der Betreuungsumfang der Kindertagesstätte / des Hortes erfasst wird. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der monatlich zu zahlende Kostenbeitrag festgelegt wird.

Wenn im Moment der Anmeldung kein Platz verfügbar ist, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt.


Über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung können Sie sich jederzeit über Ihr Nutzerkonto informieren.
 

Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kindertagesstätten / den Horten des Eigenbetriebes betreut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung vom Fachbereich Bildung der Stadt Halle (Saale) vorliegt.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhält?

Nach Übermittlung Ihrer Anmeldung über das Kita-Portal wird die Verfügbarkeit des gewünschten Platzes zeitnah geprüft.

Das Ergebnis wird Ihnen per Mail, in Ausnahmefällen per Post, mitgeteilt.

Über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung können Sie sich jederzeit über Ihr Nutzerkonto informieren.

Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss eines Betreuungsvertrages?

Der Betreuungsvertrag wird Ihnen per E-Mail zugeschickt. In Ausnahmefällen erfolgt die Zusendung des Betreuungsvertrages per Post.

Bitte beachten Sie, dass die im Betreuungsvertrag angesprochene/n Person/en oder Institutionen unterschreiben muss/müssen. Bitte denken Sie daran, den unterschriebenen Betreuungsvertrag fristgerecht an den Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) zurzückzusenden.

Außerdem wird die Kündigungsbestätigung eines anderen Trägers oder Kindertagespflegeperson, sofern bereits ein anderes Vertragsverhältnis eingegangen wurde, benötigt.

Was ist eine Betreuungsstufe und wonach richtet sich diese?

Eine Betreuungsstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit. Diese richtet sich danach, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht.

Was kostet mich der Kita/Hort-Platz im Monat?

Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019

Übersicht über die Kostenbeiträge:

Kinderkrippe/ Tagespflege  (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)

25 h        30 h        35 h         40 h       45 h         50 h        55 h       60 h

118 €     134 €     150 €       165 €      181 €      196 €        211 €     226 €

 

Kindergarten  (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)

25 h        30 h        35 h         40 h         45 h          50 h          55 h         60 h

86 €        95 €        104 €       119  €      133 €        142 €        158 €       174 € 

  

Hort  (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)

27 h        32 h        37 h         ab 38 h

58 €        60 €        65 €         66  €

 

Kostenbeitrag für Gastkinder i.S.d. § 2 (3) der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale):
0 - 3 Jahre je angefangene Stunde 2,40 €
ab 3 Jahre - Schuleintritt je angefangene Stunde 1,50 €


Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder ohne regulären Hortplatz) je angefangene Stunde 0,70 €.

Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00 € zu entrichten.  

Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.

Was ist im Betreuungsvertrag geregelt?

Siehe "Betreuungsvertrag Muster" bei Dokumente

Gehört die Eingewöhnungsphase bereits zur vertraglich vereinbarten Betreuung?

Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, mindestens 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.