Eltern mit mehreren Kindern in Kindertagesstätte oder Hort müssen auch künftig nur für das älteste betreute Nicht-Schulkind Beiträge bezahlen.
Eltern mit mehreren Kindern in Kindertagesstätte oder Hort müssen auch künftig nur für das älteste betreute Nicht-Schulkind Beiträge bezahlen.